Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung liegt vor
Glücklicherweise wurden dem Text zufolge eine Reihe der geplanten Restriktionen deutlich entschärft. Insbesondere das ursprünglich vorgesehene Verbot für Dialogmarketing ohne Einwilligung wurde gestrichen, somit gilt weiterhin das bewährte Widerspruchsrecht! Gleichwohl muss die Wirtschaft weiter bangen, denn die Europäische Kommission behält sich vor, später die Details der Interessenabwägungsklausel näher zu bestimmen, so dass Einschränkungen drohen.
Siehe Meldung unten